Ortwin59
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am 23. 3. 2019 um 09:13 |
Um jemanden bestrafen zu können muss ich erst mal haben.
Das heißt in diesem Falle IP Adresse und Mac Nummer.
Glauben sie ernsthaft das ein professioneller Bewertungsschreiben aus von zu Hause an seinem eigenen PC macht?
Dann müsste er bestraft werden, aber wegen notorischer Blödheit!
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Hans-Peter
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am 7. 3. 2019 um 09:58 |
Es bedeutet lediglich den guten Willen zu zeigen.
Fakebewertungen heraus zu filter kostet Geld und das schmälert den Gewinn.
Also lässt man es bei der Good Will Bekundung
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Erwin3
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am 3. 5. 2017 um 12:53 |
Es geht in dieser Meldung nicht konkret darum gegen Fake-Bewertungen vorzugehen.
Es ist lediglich eine Absichtsankündigung gegenfalls was zu tun.
Zum Beispiel wenn der Gesetzgeber so etwas fordert.
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Dora39
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am 17. 4. 2017 um 07:31 |
Und wie wollen sie diese Bewerter finden?
Das sie ihren Laden rein halten wollen in allen Ehren aber eine Bestrafungsabsicht zu äußern ohne einen Beschuldigten zu haben ist schon ein wenig arg.
Wie geht die alte Volksweisheit - Die Nürnberger hängen Keinen, sie hätten ihn denn zuvor....
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