Pferdeanhänger mangelhaft - was tun?
Datum: Freitag, dem 14. Januar 2011
Thema: Testberichte Fragen


Rechts-Tipp auf www.mit-Pferden-reisen.de: Pferdeanhängerkauf

Hamburg, 13. Januar 2011 - Ähnlich wie bei dem Kauf eines Pferdes kann es auch bei dem Anhängerkauf zu Problemen kommen, wenn der Käufer nicht zahlt oder der Pferdeanhänger Mängel aufweist. Rechtsanwalt und Spezialist für Pferderecht Lars Jessen gibt Tipps, worauf zu achten ist.

Der Kaufvertrag über einen Pferdeanhänger bedarf keiner besonderen (Schrift-)form, sondern kann mündlich geschlossen werden. Mit Vertragsschluss, der im Kaufrecht des BGB in den Paragrafen §§ 433 geregelt ist, wird der Verkäufer verpflichtet, einen mangelfreien Pferdeanhänger zu übergeben und der Käufer muss den Kaufpreis. Das Problem der Nichtzahlung ist relativ einfach geklärt: Zahlt der Käufer nicht, kann er auf Zahlung verklagt und anschließend die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Was ist ein Mangel?

Schwieriger und oftmals höchst umstritten ist die Frage nach dem Mangel. So geht es hier nicht in erster Linie darum, ob das Fahrzeug technisch einwandfrei ist. Vielmehr liegt immer dann ein Mangel vor, wenn der Pferdeanhänger nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, das Fahrzeug zum Beispiel anstatt eines angegebenen Leergewichtes von 680 kg 850 wiegt.

Allerdings muss der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben. Sind z.B. die Bremsen defekt und wird das erst nach einigen Monaten festgestellt, hat der Käufer nachzuweisen, dass dies bereits am Tag der Übergabe der Fall war.

Die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs

Hilfe gibt unter Umständen das Verbrauchsgüterkaufrecht (§ 474 ff. BGB). War der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher, dann gilt für diesen Kauf die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Danach wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft gewesen ist, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe aufgetreten ist. Ist diese Situation gegeben, muss der Verkäufer belegen, dass er den Anhänger Mangelfrei verkauft hat.

Kann der Käufer einen Mangel - etwa einen morschen Boden - nachweisen, hat er einige Formalien zu beachten. Er kann nämlich nicht den Anhänger einfach zurückgeben oder einfach den Kaufpreis mindern. Er muss als erstes den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern. Gem. § 439 Abs. 1 BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die
- Beseitigung des Mangels oder
- die Nachlieferung eines mangelfreien Anhängers verlangen.

Meistens liegen einem Anhängerkauf bei einem Händler genaue Regelungen hinsichtlich Lieferung, Garantien, Gewährleistung und Verjährung etc. zugrunde. Die Wirksamkeit der einzelnen vertraglichen Regelungen ist immer auch an den Gesetzen zu überprüfen.

Der vollständige Bericht ist auf http://www.mit-pferden-reisen.de veröffentlicht.
Das Portal www.mit-Pferden-reisen.de ging am 1. Juli 2010 online. Verantwortliche Herausgeberin ist die seit 20 Jahren erfolgreiche Pferdesportjournalistin Doris Jessen, die seit 2005 im Auftrag namhafter Pferdefachzeitschriften Pferdeanhänger sowie Zugfahrzeuge unabhängig testet und beschreibt und daher ein breites Know-how rund um den Pferdetransport entwickelt hat. Derzeit sind rund 40 Testberichte zu Pferdeanhängern und Zugfahrzeugen online.
Weitere Schwerpunkte neben dem Thema Pferdeanhänger und Pferdetransport sind die Bereich Reiturlaub, Aus- und Wanderreiten.
Für alle redaktionellen Beiträge arbeitet Doris Jessen mit einem kompetenten Autorenteam zusammen.
www.mit-pferden-reisen.de
Doris Jessen
Brunskamp 5f
22149 Hamburg
040-672 17 48

http://mit-pferden-reisen.de

Pressekontakt:
JESSEN-PR
Doris Jessen
Brunskamp 5f
22149
Hamburg
jessen@jessen-pr.de
040 672 17 48
http://jessen-pr.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Rechts-Tipp auf www.mit-Pferden-reisen.de: Pferdeanhängerkauf

Hamburg, 13. Januar 2011 - Ähnlich wie bei dem Kauf eines Pferdes kann es auch bei dem Anhängerkauf zu Problemen kommen, wenn der Käufer nicht zahlt oder der Pferdeanhänger Mängel aufweist. Rechtsanwalt und Spezialist für Pferderecht Lars Jessen gibt Tipps, worauf zu achten ist.

Der Kaufvertrag über einen Pferdeanhänger bedarf keiner besonderen (Schrift-)form, sondern kann mündlich geschlossen werden. Mit Vertragsschluss, der im Kaufrecht des BGB in den Paragrafen §§ 433 geregelt ist, wird der Verkäufer verpflichtet, einen mangelfreien Pferdeanhänger zu übergeben und der Käufer muss den Kaufpreis. Das Problem der Nichtzahlung ist relativ einfach geklärt: Zahlt der Käufer nicht, kann er auf Zahlung verklagt und anschließend die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Was ist ein Mangel?

Schwieriger und oftmals höchst umstritten ist die Frage nach dem Mangel. So geht es hier nicht in erster Linie darum, ob das Fahrzeug technisch einwandfrei ist. Vielmehr liegt immer dann ein Mangel vor, wenn der Pferdeanhänger nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, das Fahrzeug zum Beispiel anstatt eines angegebenen Leergewichtes von 680 kg 850 wiegt.

Allerdings muss der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben. Sind z.B. die Bremsen defekt und wird das erst nach einigen Monaten festgestellt, hat der Käufer nachzuweisen, dass dies bereits am Tag der Übergabe der Fall war.

Die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs

Hilfe gibt unter Umständen das Verbrauchsgüterkaufrecht (§ 474 ff. BGB). War der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher, dann gilt für diesen Kauf die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Danach wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft gewesen ist, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe aufgetreten ist. Ist diese Situation gegeben, muss der Verkäufer belegen, dass er den Anhänger Mangelfrei verkauft hat.

Kann der Käufer einen Mangel - etwa einen morschen Boden - nachweisen, hat er einige Formalien zu beachten. Er kann nämlich nicht den Anhänger einfach zurückgeben oder einfach den Kaufpreis mindern. Er muss als erstes den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern. Gem. § 439 Abs. 1 BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die
- Beseitigung des Mangels oder
- die Nachlieferung eines mangelfreien Anhängers verlangen.

Meistens liegen einem Anhängerkauf bei einem Händler genaue Regelungen hinsichtlich Lieferung, Garantien, Gewährleistung und Verjährung etc. zugrunde. Die Wirksamkeit der einzelnen vertraglichen Regelungen ist immer auch an den Gesetzen zu überprüfen.

Der vollständige Bericht ist auf http://www.mit-pferden-reisen.de veröffentlicht.
Das Portal www.mit-Pferden-reisen.de ging am 1. Juli 2010 online. Verantwortliche Herausgeberin ist die seit 20 Jahren erfolgreiche Pferdesportjournalistin Doris Jessen, die seit 2005 im Auftrag namhafter Pferdefachzeitschriften Pferdeanhänger sowie Zugfahrzeuge unabhängig testet und beschreibt und daher ein breites Know-how rund um den Pferdetransport entwickelt hat. Derzeit sind rund 40 Testberichte zu Pferdeanhängern und Zugfahrzeugen online.
Weitere Schwerpunkte neben dem Thema Pferdeanhänger und Pferdetransport sind die Bereich Reiturlaub, Aus- und Wanderreiten.
Für alle redaktionellen Beiträge arbeitet Doris Jessen mit einem kompetenten Autorenteam zusammen.
www.mit-pferden-reisen.de
Doris Jessen
Brunskamp 5f
22149 Hamburg
040-672 17 48

http://mit-pferden-reisen.de

Pressekontakt:
JESSEN-PR
Doris Jessen
Brunskamp 5f
22149
Hamburg
jessen@jessen-pr.de
040 672 17 48
http://jessen-pr.de


Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de






Dieser Artikel kommt von Testberichte News & Testberichte Infos & Testberichte Tipps !
http://www.testberichte-central.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.testberichte-central.de/modules.php?name=News&file=article&sid=740