Fachärzten drohen Sanktionen bei Wartezeiten
Datum: Montag, dem 05. September 2011
Thema: Testberichte Infos


Düsseldorf, September 2011. Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass Kassenpatienten im Vergleich mit Kunden der pkv nicht mehr wochenlang auf einen Termin beim Facharzt warten müssen. Ein neuer Gesetzentwurf hat zum Inhalt, dass die gesetzlichen Kassen bei zu starker Ungleichbehandlung gegenüber den Privatpatienten Abzüge bei den Zahlungen vornehmen können.

Es ist noch nicht lange her, dass der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn mit seiner Forderung, für Kassenpatienten das Zweibettzimmer im Krankenhaus zum Standard zu machen, in den Medien zitiert wurde. Allerdings liessen Regierungspartner FDP und selbst die Schwesterpartei CSU Spahn auflaufen. Der Widerstand der Klinik-Lobby war zu stark. Mit seiner Forderung, in einem neuen Patientengesetz festzulegen, dass gesetzlich Versicherte beim Facharzt ein Recht auf kürzere Wartezeiten haben, fand Spahn ebenfalls kein Gehör.

Angemessen und zeitnah - wenigstens das Thema Wartezeiten wird nun von Seiten der Regierung thematisiert. Die Politiker der Koalitionsfraktionen und das Gesundheitsministerium sind sich darin einig, im neuesten Gesetz zur ärztlichen Versorgung eine Regelung zu schaffen, die die Benachteiligung gegenüber denen, die einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung vollzogen haben, zu mildern. So ist es Bestandteil der Planungen, die Kassenärzte per Gesetz zu einer "angemessenen und zeitnahen" Termingebung bei der "fachärztlichen Versorgung" zu verpflichten.

Es sei nicht hinzunehmen, daß man laut einer Studie der AOK zwei Monate und länger auf einen Behandlungstermin beim Kardiologen (Facharzt für Herzkrankheiten) oder bei einem Psychotherapeuten warten müsse. Ein Patient, der sich mit den Gebühren der freiwilligen Versicherung (Beitragsbemessungsgrenze) bei einer gesetzlichen Krankenkasse im Vergleich zu den Beiträgen der wesentlich besser versorgenden Privaten Krankenversicherung auseinandergesetzt hat, sich für einen Wechsel PKV entschied und nun Privatpatient ist, wartet noch nicht einmal halb
so lange. Diesen Misstand will die Regierungskoalition nun durch eine klar formulierte Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen mit Druckmitteln erreichen. Ist das Problem Wartezeit dort beschrieben und verankert, haben die gesetzlichen Krankenkassen bei Verstößen das Recht, Teile der vereinbarten Vergütung einzubehalten. Ausserdem sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen weitere Sanktionen gegen die Vertragsärzte verhänge dürfen, die sich nicht an diese Regelung halten. "Vermeidbare Wartezeiten in
der fachärztlichen Versorgung ... sollen verhindert und die erlebte Versorgungsrealität der Patienten verbessert werden", so lautet der Antrag, um dessen Inhalt die Bundestags-Beratungen ergänzt werden. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Ärzte in den vergangenen Jahren mehr Geld bekommen haben, aber Kassenpatienten immer länger auf Termine warten müssen. Im gleichen Zeitraum wurden die Privilegien der Mitglieder in der PKV (Private Krankenversicherung) weiter gestärkte. Angestellte mit einem Jahreseinkommen von über 49.500 Euro sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler dürfen zur Privaten Krankenversicherung wechseln.

Immerhin ein Drittel derer, die noch freiwillig in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) sind, aber die Voraussetzungen zu einem Wechsel in die Private Krankenversicherung erfüllen, haben sich laut einer Studie des VeDeVe (Verband der Versicherten) im Jahr 2010 in einem Online Beratunsgportal über einem Wechsel GKV vs. PKV in eine günstige Krankenversicherung informiert.

Keine Behandlung im Hospital
Die letzten Details einer Vereinbarung zwischen Kassenärzten und Leistungsträgern zur Diskriminierungsminderung der breiten Bevölkerungsmehrheit gegenüber den rund 10,5% PKV-versicherten können nicht vom Gesetzgeber definiert werden. Sie müssen zwischen Krankenkassen und zugelassenen Kassenärzten - die sich in den Kassenärztlichen
Vereinigungen organisiert haben - abgestimmt und verhandelt werden. Das betrifft insbesondere die Antwort auf die Frage, was genau ein „angemessener und zeitnaher" Termin ist und welche Sanktion bei wiederholten Verstößen greifen soll. Eine Überlegung ist es, gesetzlich Versicherte bei überlangen Wartezeiten ambulant im Krankenhaus zu
versorgen. Das berichtete das Nachrichtenmagazin "Spiegel", jedoch wurde dies bislang nicht offiziell bestätigt.

Politiker Spahn heisst die Gesetzesänderung in spe willkommen: „So wird das Versorgungsgesetz wirklich zu einem Gesetz für Patienten.". Es wird sich zeigen, ob dieser neue Baustein im Gesundheitssystem zu einer tragende Säule wird. Zuletzt war eine wesentliche Änderung zu Gunsten der Versicherten die Einführung des so genannten Basistarifs der
PKV. Dieser günstige Beitrag bei einer privaten Versicherung schützt die älteren Versicherungsnehmer ebenso wie diejenigen, die vorübergehend oder dauerhaft die regulären Tarife der privaten Krankenversicherung nicht oder nicht mehr aufbringen können. Zu dem Basistarif, der gesetzlich verbindlich ist und der im Notfall auch von den Sozialversicherungsträgern erstattet wird, werden allerdings nur Leistungen erbracht, die in Etwa denen der gesetzlichen Versicherungen entsprechen. Die Wartezeiten bei Fachärzten dürften bei den Privatpatienten, die im Basistarif versichert sind, ähnlich denen der gesetzlich Versicherten sein. Denn die Vergütung der Ärzte in diesem
sozial abgesicherten Tarif der Privaten Krankenversicherung entspricht nur dem Satz der Krankenkassen. Unberührt von allem Gezerre um die Vergütungen der Kassenärzte haben die privat Versicherten mit Wartezeiten und Versorgungs- oder Leistungslücken keine Probleme. Die Stiftung Warentest (Finanztest 04/11) hat die "Billigtarife Private Krankenversicherung" unter die Lupe genommen. Die Werbebotschaft: " Privat krankenversichert für weniger als 100 Euro im Monat" war Ziel der letzten Untersuchung. Das klingt verlockend. Einige dieser Tarife haben allerdings Leistungslücken. Wartezeiten beim Facharzt von vornherein vermeiden, beste medizinische Versorgung im Krankenhaus, Medikamente ohne Zuzahlung, Krankentagegeld und so weiter gibt es leider nicht per Regierungs-Verordnung ob mit oder ohne „Gesetzesvorlage zur ärztlichen Versorgung.“ Das geht nur privatwirtschaftlich ohne Überhang sozialer Gesamtkosten und ohne überbordende Bürokratie.
(Interessante News, Infos & Tipps zum Thema Parteien @ Parteien-News.de.)

Veröffentlicht von >> sanfvwnkph << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Düsseldorf, September 2011. Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass Kassenpatienten im Vergleich mit Kunden der pkv nicht mehr wochenlang auf einen Termin beim Facharzt warten müssen. Ein neuer Gesetzentwurf hat zum Inhalt, dass die gesetzlichen Kassen bei zu starker Ungleichbehandlung gegenüber den Privatpatienten Abzüge bei den Zahlungen vornehmen können.

Es ist noch nicht lange her, dass der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn mit seiner Forderung, für Kassenpatienten das Zweibettzimmer im Krankenhaus zum Standard zu machen, in den Medien zitiert wurde. Allerdings liessen Regierungspartner FDP und selbst die Schwesterpartei CSU Spahn auflaufen. Der Widerstand der Klinik-Lobby war zu stark. Mit seiner Forderung, in einem neuen Patientengesetz festzulegen, dass gesetzlich Versicherte beim Facharzt ein Recht auf kürzere Wartezeiten haben, fand Spahn ebenfalls kein Gehör.

Angemessen und zeitnah - wenigstens das Thema Wartezeiten wird nun von Seiten der Regierung thematisiert. Die Politiker der Koalitionsfraktionen und das Gesundheitsministerium sind sich darin einig, im neuesten Gesetz zur ärztlichen Versorgung eine Regelung zu schaffen, die die Benachteiligung gegenüber denen, die einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung vollzogen haben, zu mildern. So ist es Bestandteil der Planungen, die Kassenärzte per Gesetz zu einer "angemessenen und zeitnahen" Termingebung bei der "fachärztlichen Versorgung" zu verpflichten.

Es sei nicht hinzunehmen, daß man laut einer Studie der AOK zwei Monate und länger auf einen Behandlungstermin beim Kardiologen (Facharzt für Herzkrankheiten) oder bei einem Psychotherapeuten warten müsse. Ein Patient, der sich mit den Gebühren der freiwilligen Versicherung (Beitragsbemessungsgrenze) bei einer gesetzlichen Krankenkasse im Vergleich zu den Beiträgen der wesentlich besser versorgenden Privaten Krankenversicherung auseinandergesetzt hat, sich für einen Wechsel PKV entschied und nun Privatpatient ist, wartet noch nicht einmal halb
so lange. Diesen Misstand will die Regierungskoalition nun durch eine klar formulierte Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen mit Druckmitteln erreichen. Ist das Problem Wartezeit dort beschrieben und verankert, haben die gesetzlichen Krankenkassen bei Verstößen das Recht, Teile der vereinbarten Vergütung einzubehalten. Ausserdem sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen weitere Sanktionen gegen die Vertragsärzte verhänge dürfen, die sich nicht an diese Regelung halten. "Vermeidbare Wartezeiten in
der fachärztlichen Versorgung ... sollen verhindert und die erlebte Versorgungsrealität der Patienten verbessert werden", so lautet der Antrag, um dessen Inhalt die Bundestags-Beratungen ergänzt werden. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Ärzte in den vergangenen Jahren mehr Geld bekommen haben, aber Kassenpatienten immer länger auf Termine warten müssen. Im gleichen Zeitraum wurden die Privilegien der Mitglieder in der PKV (Private Krankenversicherung) weiter gestärkte. Angestellte mit einem Jahreseinkommen von über 49.500 Euro sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler dürfen zur Privaten Krankenversicherung wechseln.

Immerhin ein Drittel derer, die noch freiwillig in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) sind, aber die Voraussetzungen zu einem Wechsel in die Private Krankenversicherung erfüllen, haben sich laut einer Studie des VeDeVe (Verband der Versicherten) im Jahr 2010 in einem Online Beratunsgportal über einem Wechsel GKV vs. PKV in eine günstige Krankenversicherung informiert.

Keine Behandlung im Hospital
Die letzten Details einer Vereinbarung zwischen Kassenärzten und Leistungsträgern zur Diskriminierungsminderung der breiten Bevölkerungsmehrheit gegenüber den rund 10,5% PKV-versicherten können nicht vom Gesetzgeber definiert werden. Sie müssen zwischen Krankenkassen und zugelassenen Kassenärzten - die sich in den Kassenärztlichen
Vereinigungen organisiert haben - abgestimmt und verhandelt werden. Das betrifft insbesondere die Antwort auf die Frage, was genau ein „angemessener und zeitnaher" Termin ist und welche Sanktion bei wiederholten Verstößen greifen soll. Eine Überlegung ist es, gesetzlich Versicherte bei überlangen Wartezeiten ambulant im Krankenhaus zu
versorgen. Das berichtete das Nachrichtenmagazin "Spiegel", jedoch wurde dies bislang nicht offiziell bestätigt.

Politiker Spahn heisst die Gesetzesänderung in spe willkommen: „So wird das Versorgungsgesetz wirklich zu einem Gesetz für Patienten.". Es wird sich zeigen, ob dieser neue Baustein im Gesundheitssystem zu einer tragende Säule wird. Zuletzt war eine wesentliche Änderung zu Gunsten der Versicherten die Einführung des so genannten Basistarifs der
PKV. Dieser günstige Beitrag bei einer privaten Versicherung schützt die älteren Versicherungsnehmer ebenso wie diejenigen, die vorübergehend oder dauerhaft die regulären Tarife der privaten Krankenversicherung nicht oder nicht mehr aufbringen können. Zu dem Basistarif, der gesetzlich verbindlich ist und der im Notfall auch von den Sozialversicherungsträgern erstattet wird, werden allerdings nur Leistungen erbracht, die in Etwa denen der gesetzlichen Versicherungen entsprechen. Die Wartezeiten bei Fachärzten dürften bei den Privatpatienten, die im Basistarif versichert sind, ähnlich denen der gesetzlich Versicherten sein. Denn die Vergütung der Ärzte in diesem
sozial abgesicherten Tarif der Privaten Krankenversicherung entspricht nur dem Satz der Krankenkassen. Unberührt von allem Gezerre um die Vergütungen der Kassenärzte haben die privat Versicherten mit Wartezeiten und Versorgungs- oder Leistungslücken keine Probleme. Die Stiftung Warentest (Finanztest 04/11) hat die "Billigtarife Private Krankenversicherung" unter die Lupe genommen. Die Werbebotschaft: " Privat krankenversichert für weniger als 100 Euro im Monat" war Ziel der letzten Untersuchung. Das klingt verlockend. Einige dieser Tarife haben allerdings Leistungslücken. Wartezeiten beim Facharzt von vornherein vermeiden, beste medizinische Versorgung im Krankenhaus, Medikamente ohne Zuzahlung, Krankentagegeld und so weiter gibt es leider nicht per Regierungs-Verordnung ob mit oder ohne „Gesetzesvorlage zur ärztlichen Versorgung.“ Das geht nur privatwirtschaftlich ohne Überhang sozialer Gesamtkosten und ohne überbordende Bürokratie.
(Interessante News, Infos & Tipps zum Thema Parteien @ Parteien-News.de.)

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